Betriebsschließungs­versicherung

Seien Sie abgesichert, wenn Sie Ihren Laden schließen müssen! Als starker Partner stehen wir als SIGNAL IDUNA an Ihrer Seite!

  • Leistungsstark
  • Finanziell abgesichert
  • Flexibel

 

Die wichtigsten Vorteile

Unsere neue Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie fängt Ihren finanziellen Schaden auf, wenn Ihr Laden nach Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit oder Krankheitserregers schließen muss.

Leistungsstark

Dynamischer Verweis auf das Infektionsschutzgesetz.

Finanziell abgesichert

Auch Teilbetriebsschließungen sind mitversichert.

Flexibel

Wählbare Haftzeit von bis zu 60 Tagen.

Schadenbeispiel aus der Praxis

Ein Mitarbeiter Ihres Ladens hat sich mit einem meldepflichtigen Krankheitserreger infiziert, sodass dieser durch eine behördliche Anordnung vorsorglich für 10 Tage geschlossen werden muss.
Schadenaufwand 
Entgangener Gewinn7.300€
Fortlaufende Kosten9.600€
Desinfektionskosten1.500€
Ggf. Warenschäden350€
Gesamt18.750€

Fragen & Antworten

Wann leistet die Betriebsschließungsversicherung?

Versichert ist die Schließung, auch Teilbetriebsschließung,
Ihres Betriebes oder
einer Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen
Einzelanordnung wegen eines
konkreten Infektionsvorfalls oder
-verdachts innerhalb Ihres Betriebes
oder einer Betriebsstätte.
Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige
eines Betriebes oder
einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung
gleichgestellt.

Bei welchen Krankheiten leistet die Betriebsschließungsversicherung?

Wir bieten eine umfassende und zukunftssichere Absicherung
von Krankheiten und Krankheitserregern.
Es sind alle Krankheiten
und Krankheitserreger versichert, die
nach dem Infektionsschutzgesetz zum
Zeitpunkt des Schadenfalles meldepflichtig
sind und dort aufgeführt werden
(sogenannter dynamischer Verweis).

Gibt es eine Standard-Selbstbeteiligung?

Nein.

Wie lang ist die Dauer der versicherten Ausfallzeit?

Auswahl aus drei verschiedenen
Haftzeiten: 30, 45 oder 60 Tage.
Bei einer Erhöhung der Haftzeit von bisher
30 Tagen auf 45 oder 60 Tage, wird
ein geringer Beitragszuschlag fällig.

Gibt es eine Wartezeit nach Abschluss des Vertrages?

Ja, es gibt eine Wartezeit von einem
Monat ab Antragsstellung.

Was gilt als ausgeschlossen im Rahmen der Betriebsschließungsversicherung?

Betriebsschließung infolge
Allgemeinverfügung
Generalpräventive Maßnahmen zur Gefahrenvorsorge
(z. B. zur Reduzierung
von sozialen Kontakten) oder Gefahrenabwehr
sind für die Versicherungswirtschaft
nicht versicherbar.

Betriebsschließung im Rahmen
einer Epidemie/Pandemie
Bei Krankheiten und Krankheitserregern,
für die eine epidemische oder pandemische
Lage erklärt wurde, besteht
während dieses Zeitraumes kein Versicherungsschutz.
Für Betriebsschließungen
aufgrund Covid-19 besteht somit
erst nach Ende der Epidemie/
Pandemie Versicherungsschutz.

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