Versichert ist die Schließung, auch Teilbetriebsschließung,
Ihres Betriebes oder
einer Betriebsstätte aufgrund einer behördlichen
Einzelanordnung wegen eines
konkreten Infektionsvorfalls oder
-verdachts innerhalb Ihres Betriebes
oder einer Betriebsstätte.
Tätigkeitsverbote gegen sämtliche Betriebsangehörige
eines Betriebes oder
einer Betriebsstätte werden einer Betriebsschließung
gleichgestellt.