Hierbei bestehen zwei Differenzierungen:
Bei der Wahl der Grundabsicherung von Krankheit/Quarantäne (Pandemie/Epidemie ausgeschlossen) erfolgen keine Gesundheitsfragen, sondern nur die Abfrage eines möglichen Pflegegrades.
Bei der optionalen Absicherung von Krankheiten (Psyche gegen Zuschlag) werden Gesundheitsfragen gestellt.