Im Einzelhandel spielt der Minijob eine wesentliche Rolle: Etwa jeder dritte Mitarbeiter im Einzelhandel ist als Minijobber tätig.
Durch die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohnes arbeiten Minijobber weniger für das gleiche Geld. Nutzen Sie die „Zeitersparnis“ für sich und Ihren Arbeitnehmer.
Sie vereinbaren mit Ihrem Minijobber eine geringe Arbeitszeiterhöhung und vergüten diese in Form einer betrieblichen Altersversorgung.
Durch das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung positionieren Sie sich als attraktiver Arbeitgeber.
Die Beiträge sind als Betriebsausgabe in voller Höhe absetzbar.
der im Einzelhandel
geleisteten Arbeitsstunden
entfallen auf Minijobber.*
geringfügig Beschäftigte, sogenannte Minijobber, sind im deutschen Einzelhandel tätig.*
*HDE: Mitarbeiter im Einzelhandel - Minijobber gehören dazu!
Anteil der Zeitarbeitnehmer.*
Sie positionieren sich als sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber mit innovativem Vergütungsmodell.
Die Möglichkeit, auch als Minijobber eine zusätzliche Altersvorsorge aufbauen zu können, dient als Anreizsystem
Das Beschäftigungsverhältnis wird attraktiver: Ihre Mitarbeiter werden an Ihr Unternehmen gebunden und zusätzlich motiviert.
Sie bauen sich ein zusätzliches finanzielles Polster für das Alter auf.
Sie bleiben trotz Mehrarbeit im günstigen Minijob Status, der Lohn bleibt unter der 450,00 € Grenze.
Zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss für freiwillig Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Garantierte lebenslange Rente oder einmalige Kapitalauszahlung.