Rechtsdokumente: Worauf Sie bei der Gestaltung Ihres Online-Auftrittes achten sollten

Beim Aufbau des Online-Auftrittes gibt es einige rechtliche Stolpersteine, über die man sich vorab Gedanken machen sollte! Einige wichtige Aspekte haben wir hier in unserem Blogbeitrag für Sie zusammengefasst.
Brille liegt auf Dokumenten

Zur rechtlichen Grundausstattung im B2C (Business to Consumer) Handel gehören zumindest folgende Dokumente:

  • AGB
  • Widerrufsbelehrung (inkl. Muster-Widerrufsformular)
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

Fehlende oder fehlerhafte Dokumente bergen ein erhöhtes Abmahnungsrisiko und daher sollte sich jeder Händler mit den Inhalten und Anforderungen dieser Rechtsdokumente vertraut machen.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bieten Online-Händlern die Möglichkeit, günstige Regelungen für das Vertragsverhältnis mit allen Kunden zu treffen. Händler können z.B. einen Eigentumsvorbehalt vereinbaren oder beim Verkauf von Gebrauchtware die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen.

Hoher Verbraucherschutz

Für den B2C-Handel schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aber vor, dass die meisten gesetzlichen Vorschriften nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgeändert werden dürfen. Ändert der Unternehmer eine dieser Vorschriften dennoch zu seinem Vorteil, so ist diese AGB-Klausel ungültig und wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. Rechtswidrige Bestimmungen in den AGB können jedoch noch weit schmerzhaftere Folgen für den Online-Händler haben: Sie können von Konkurrenten und Wettbewerbszentralen kostenpflichtig abgemahnt werden.

Sind AGB Pflicht?

Nein, aber die gesetzlich vorgeschriebene Kundeninformationen. So muss ein Kunde z.B. darüber informiert werden, wie der Vertrag zustande kommt, ob Vertragsinhalte gespeichert werden und, wenn ja, wie der Kunde diese Daten aufrufen kann. Fehlende Kundeninformationen können abgemahnt werden. Da insbesondere die Vertragsschlussregelung einer AGB-Klausel nahe kommt, werden diese Kundeninformationen häufig im Zusammenhang mit den AGB angegeben.

AGB selbst schreiben?

Es ist zwar verlockend, sich aus den zahlreich vorhandenen Shop-AGB durch „copy & paste“ seine eigenen AGB umsonst zusammenzubasteln. Doch viele beliebte Klauseln sind bereits von Gerichten für unwirksam erklärt worden oder durch Gesetzesänderungen veraltet.  Diese AGB sind also hochgradig abmahngefährdet. Daher müssen die Klausel unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der bereits ergangenen Urteile sorgfältig formuliert und auch regelmäßig kontrolliert werden.

Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht basiert auf europarechtlichen Vorgaben und soll Verbraucher vor typischen Gefahren des Fernabsatzes (z.B. beim Onlineshopping, Teleshopping, Katalogbestellungen etc.) bewahren. Unternehmerkunden steht kein Widerrufsrecht zu. Das Gesetz verpflichtet die Händler dazu, ihre Käufer über dieses Recht umfassend und richtig zu informieren.

Oft vergessen: Das Muster-Widerrufsformular

Der Unternehmer muss auch das Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, der Verbraucher ist aber nicht verpflichtet, dieses Formular zu nutzen. Er kann auch weiterhin per E-Mail, Fax, Brief oder Telefon den Vertrag widerrufen

Belehrung und Formular anzeigen und zuschicken

Der Kunde muss vor Abgabe seiner Bestellung über sein Widerrufsrecht inkl. Muster-Widerrufsformular belehrt werden. Weiterhin muss der vollständige Text der Belehrung inkl. Formular dem Kunden auch in Textform (z.B. mit der E-Mail -Bestellbestätigung) auf einem „dauerhaften Datenträger“ zugesandt werden, also z.B. auf Papier gedruckt mit der Warenlieferung oder als word.doc bzw. PDF per E-Mail.

Belehrung richtig erstellt

Die gesetzliche Musterbelehrung setzt sich aus einzelnen Textbausteinen zusammen. Die Kunst besteht nun darin, diese Bausteine für den eigenen Shop richtig zusammenzusetzen. Fehlerhafte oder veraltete Widerrufsbelehrungen gehören zu den häufigsten Abmahngründen.

Impressum

Jeder Online-Händler muss bestimmte Informationen über seine Identität in der so genannten Anbieterkennzeichnung (= Impressum) offenlegen. Diese Regelung dient der Transparenz und dem Schutz des Internetnutzers. Dieser muss bei Bedarf schnell einsehen können, wer genau sich hinter dem Online-Angebot verbirgt. Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum stellte einen Abmahnfalle dar. Welche Angaben im Impressum enthalten sein müssen, regelt im Wesentlichen §5 Telemediengesetz (TMG).

Datenschutzerklärung

Sobald personenbezogene Daten erfasst werden, greift der Datenschutz. Die Erfassung geschieht regelmäßig während des Bestellvorgangs, also wenn der Kunde Name, Anschrift, Bankverbindung eingibt. In diesen Fällen wird zwingend eine Datenschutzerklärung benötigt, die den Käufer darüber informiert, zu welchem Zweck seine Daten verwendet werden.

EU Datenschutz und hohe Bußgelder

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 für alle EU Mitgliedstaaten geltendes Recht. Die DSGVO bringt Unternehmern zunächst mehr Pflichten und Privatpersonen mehr Rechte. Langfristig bringt eine Vereinheitlichung des Datenschutzniveaus dem Unternehmer aber auch Vorteile: so muss sich z.B. ein Onlinehändler beim Verkauf in andere EU-Mitgliedstaaten nicht mehr mit unterschiedlichen nationalen Regelungen auseinandersetzen, sondern nur noch mit der DSGVO.

Um die Einhaltung der neuen Regelungen zu gewährleisten, wurde allerdings der Bußgeldrahmen erhöht: Bei Verstößen gegen bestimmte Bestimmungen können gegenüber Unternehmen Geldbußen von bis zu 20 000 000 EUR oder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden (je nachdem, welcher der Beträge höher ist).

Janolaw

Rechtssichere Dokumente für den eigenen Online-Shop können Sie hier erwerben
Kontakt