Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels der Kampagne „Anfassbar gut.“

Veranstalter des Gewinnspiels ist die SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G., Neue Rabenstraße 15-19, 20354 Hamburg.

1. Allgemeine Bedingungen

1.1 Die SIGNAL IDUNA Lebensversicherung a. G. , Neue Rabenstraße 15-19, 20354 Hamburg (im Folgenden „SIGNAL IDUNA“) vergibt auf ihrer Homepage monatlich drei Einkaufsgutscheine in Höhe von 500€, 300€, 100€.

1.2 Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, sondern SIGNAL IDUNA. Die bereitgestellten Informationen werden einzig für das Gewinnspiel „Anfassbar gut.“ – Laden verwendet. Etwaige rechtliche Ansprüche, die aus dem Gewinnspiel resultieren, sind ausschließlich an SIGNAL IDUNA zu richten, keinesfalls an Facebook selbst. Ebenso sind sämtliche Fragen oder Hinweise zum Gewinnspielablauf oder zur Usability direkt an SIGNAL IDUNA zu richten.

1.3 Am Gewinnspiel teilnehmen können nur natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Mitarbeiter der Unternehmen der SIGNAL IDUNA Gruppe und deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.

1.4 Die Teilnahme ist ausschließlich online auf der Website „www.anfassbargut.com“ möglich. Sie erfolgt durch Online-Einsendung des vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulars.

2. Ablauf

2.1 Der Teilnehmende nimmt per Teilnahmeformular am Gewinnspiel teil.

2.2 Im Teilnahmeformular wird vom Teilnehmenden ein Händler nominiert, der zum Gewinner werden soll.

2.3 Die nominierten Händler werden nach der Einreichung durch den Teilnehmenden seitens SIGNAL IDUNA kontaktiert und deren Einwilligung zur Nominierung und Teilnahme im Rahmen des Gewinnspiels eingeholt. Erteilt der Händler keine Einwilligung, nimmt die eingereichte Nominierung nicht am Gewinnspiel teil.

2.4 Wir behalten uns vor, nominierte Händlerinnen und Händler vom Gewinnspiel auszuschließen, die nicht unserer Zielgruppe des stationären Handels entsprechen oder extreme politische Ansichten vertreten.

2.5 Die Ermittlung des Gewinners erfolgt einmal im Monat. Hierbei werden alle eingereichten Händlernominierungen berücksichtigt, die bis zum 15. eines jeweiligen Monats eingegangen sind und zu denen die Händlerinnen und Händler im Nachgang zugestimmt haben (Punkt 2.3).

2.6 Aus den Händlernominierungen mit Einwilligung werden drei Händlerinnen/Händler als Finalisten gelost, die der Jury übergeben werden. Die Jury vergibt anhand eines festgelegten Kriterienkataloges ihre Stimmen. Zusätzlich wird ein werbewirksamer Beitrag der drei gelosten Finalisten erstellt, den wir auf unseren Social Media – Kanälen posten. Der Händler mit den meisten Interaktionen (z.B. Likes und Kommentare) in einem fest gelegten Zeitraum erhält eine zusätzliche Stimme. Der nominierte Händler mit den meisten Stimmen wird zum ersten Gewinner (1. Platz) gekürt. Der nominierte Händler mit den zweitmeisten Stimmen wird zum zweiten Gewinner (2. Platz) gekürt. Der nominierte Händler mit den drittmeisten Stimmen wird zum dritten Gewinner (3. Platz) gekürt. Erhalten zwei Händler die gleiche Anzahl an Stimmen, so entscheidet das Los über den Gewinner.

2.7 Die Gewinner (1.-3. Platz) werden einmal im Monat ermittelt und per E-Mail kontaktiert.

2.8 Jeder Gewinner der monatlichen Kampagne „Anfassbar gut.“- Laden ist zur Teilnahme an der Abstimmung zum „Anfassbar gut.“- Laden des Jahres berechtigt.

2.9 Zur Teilnahme an der Abstimmung zum „Anfassbar gut.“- Laden des Jahres ist die Zusendung eines maximal 30 Sekunden langen Videos per Mail an anfassbargut@signal-iduna.de erforderlich. Alternativ besteht die Möglichkeit, das erforderliche Video im „Storyformat“ inklusive einer Markierung des Instagram-Kanals „anfassbar_gut“ zu veröffentlichen.

2.10. Zur Ermittlung des Gewinners werden ein werbewirksamer Beitrag erstellt sowie die eingereichten Videos (siehe Punkt 2.9) gepostet. Der Händler mit den meisten Interaktionen (z.B. Likes und Kommentare) in einem festgelegten Zeitraum wird zum Gewinner gekürt. Erhalten zwei Händler die gleiche Anzahl an Stimmen, so entscheidet das Los über den Gewinner.

3. Gewinne

3.1 Der Teilnehmer, der den jeweiligen gewinnenden Lieblingsladen (1. Platz, 2. Platz, 3. Platz) nominiert hat, gewinnt einen Einkaufsgutschein in Höhe von 500 € (1. Platz), 300 € (2. Platz), 100 € (3. Platz) für diesen Händler.

3.2 Sollten zwei oder mehr Teilnehmer denselben gewinnenden Händler vorgeschlagen haben, entscheidet das Los darüber, welcher Teilnehmer den Einkaufsgutschein in Höhe von 500 €, 300 €, 100 € erhält.

3.3 Die Gewinner werden per E-Mail von SIGNAL IDUNA benachrichtigt und aufgefordert, sich in einer E-Mail an anfassbargut@signal-iduna.de zu wenden. In dieser Nachricht teilen die Gewinner SIGNAL IDUNA den Zeitraum mit, an dem die Abholung des Gutscheins im entsprechenden Geschäft der gewinnenden Händlerinnen bzw. Händler erfolgen soll.

3.4 Sollte ein Gewinner erneut einen Händler nominieren, der von der Jury als Gewinnerladen gekürt wurde, so kann dieser nicht erneut den Einkaufsgutschein in Höhe von 500 €, 300 €, 100 € gewinnen.

3.5 Für alle Gewinne gilt: Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Die Gewinne sind nicht übertragbar.

3.6 Meldet sich der Gewinner (der nominierende Teilnehmer) nicht innerhalb von 72 Stunden zurück oder lehnt der nominierte Händler nachträglich die Wahl zum Gewinner ab, so verfällt der Anspruch des Teilnehmers auf den Gewinn und es wird an seiner Stelle ein neuer Gewinner aus den übrigen Teilnehmern ermittelt.

3.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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